Wenn eine Beziehung scheitert oder eine Wohngemeinschaft sich heillos zerstritten hat, ist das für keinen der Beteiligten angenehm. Zu den Dingen, die dann abgewickelt werden müssen, zählt unter anderem die Kündigung bzw. die Auflösung des Gemeinschaftskontos. Wie ist dabei vorzugehen?
Das Gemeinschaftskonto kündigen: Ablauf, Tipps, Mustervorlage
Wie wird ein gemeinsames Konto gekündigt?
Das Gemeinschaftskonto wird immer bei der kontoführenden Bank aufgelöst. Ist das gemeinsame Bankkonto vertraglich aufgelöst, entfallen jegliche Ansprüche an den Partner.
Gemeinschaftskonto in der Filialbank auflösen
In einer Filialbank ist es am besten, gemeinsam zum Termin mit einem Kundenberater zu gehen, um das Gemeinschaftskonto zu kündigen. Alternativ bietet sich die schriftliche Kündigung per Einschreiben an.
Gemeinschaftskonto bei einer Direktbank auflösen
Wie sich gezeigt hat, sind Onlinebanken äußerst beliebt zur Führung eines gemeinsamen Girokontos. Denn hier wird in der Regel ein kostenloses Konto angeboten.
Die Kündigungsmodalitäten sind den AGB der einzelnen Banken zu entnehmen. Manche Banken halten bereits ein Formular zum Download bereit, andere bieten die Kontoauflösung des Partnerkontos sogar per E-Mail an.
Hinweis: In der Regel ist es jedoch immer angebracht, den Antrag zur Auflösung des Kontos per Einschreiben zu verschicken.
Das gehört in die schriftliche Kündigung des Gemeinschaftskontos
In dein Kündigungsschreiben gehören:
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Datum des Schreibens
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Name und Anschrift aller Kontoinhaber
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Kontonummer des Gemeinschaftskontos
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Bankverbindungen, auf die eventuelles Guthaben überwiesen wird
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bei Ehepaaren die Bitte, den Freistellungsauftrag zu löschen
Kann man ein gemeinsames Konto ohne den Partner auflösen?
Grundsätzlich ist es erforderlich, dass beide Partner ihr Gemeinschaftskonto kündigen. Dabei ist es unwichtig, ob es sich um ODER- oder UND-Konto handelt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch möglich, wenn ein Kontoinhaber dem anderen Verfügungsberechtigten eine Vollmacht erteilt. So kann das Konto geschlossen werden.
Dieser Schritt sollte bei einer Trennung, die nicht friedlich abläuft, gut überlegt sein. Schließlich kann der andere das komplette Guthaben abheben und in die eigene Tasche stecken. Im Zweifelsfall sollte der Gang zur Bank lieber zusammen erfolgen.
Bei einer Direktbank wird ohnehin schriftlich gekündigt und die gemeinsame Unterschrift auf dem Formular dürfte nicht das Problem darstellen. Dasselbe gilt übrigens auch, wenn eine Wohngemeinschaft sich auflöst und das WG-Konto somit überflüssig wird. Hier müssen ebenfalls alle Kontoinhaber unterschreiben oder sich eine Vollmacht erteilen.
Was passiert, wenn der Partner die Auflösung nicht möchte?
Weigert sich der Partner, das gemeinsame Konto aufzulösen, musst du deine Finanzen auf Umwegen neu organisieren. Denn einseitig funktioniert die Abwicklung des Gemeinschaftskontos nicht. Da dir die Hälfte auf dem Konto gehört – sofern es keine andere Abmachung gab – hast du die Möglichkeit, ein neues Girokonto zu eröffnen und deine Zahlungen entsprechend umzuleiten.
Tipp: Eröffne daher unverzüglich ein eigenes Konto, teile die neue Bankverbindung sofort dem Arbeitgeber mit und ändere deine Daueraufträge entsprechend.
In manchen Beziehungen kann die Weigerung einfach nur der Schock sein, die Trennung zu akzeptieren. Oft kommt es nach ein paar Tagen doch zu einer Einigung.
Falls der Partner jedoch Übles im Sinn hat und den Dispo des Kontos bis zum Anschlag ausreizt, hast du die Möglichkeit, dagegen juristisch vorzugehen.
Was passiert mit dem Guthaben?
Rechtlich gesehen gehört das Geld auf dem gemeinsamen Girokonto beiden Partnern jeweils zur Hälfte. Das bedeutet, bei einer Trennung stehen jedem 50 Prozent zu. Das gilt auch dann, wenn ein Partner überhaupt kein Einkommen hat und der andere Alleinverdiener ist.
Diese Regelung greift ebenso, falls es einen deutlichen Verdienstunterschied in der Beziehung gibt. Individuelle Absprachen sind natürlich möglich. Niemand verpflichtet ein Paar gesetzlich dazu, das Guthaben hälftig aufzuteilen. Wenn du dich mit deinem Partner anders einigen willst, ist das kein Problem. Der Partner kann auf seinen Rechtsanspruch freiwillig verzichten.
Hinweis: Verläuft die Trennung nicht so friedlich, kann es passieren, dass ein Partner das Guthaben heimlich komplett abhebt und sich damit aus dem Staub macht. In diesem Fall bleibt dir nur der Rechtsweg.
Was passiert, wenn man Schulden auf dem Gemeinschaftskonto hat?
So wie bei einer Trennung jedem Partner die Hälfte des Guthabens auf dem Gemeinschaftsgirokonto zusteht, verhält es sich auch mit den Schulden. Ist das Konto mit 1.000 € im Minus, ist jede Partei verpflichtet, davon 500 € zu begleichen. Kann der eine nicht zahlen, nimmt die Bank den anderen komplett in die Pflicht. Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn nachweisbar ist, dass ein Partner diese Schulden mutwillig ohne das Wissen des anderen gemacht hat.
Girokarten und Kreditkarten richtig vernichten
Während du in einer Filialbank die Giro- und Kreditkarten zur fachgerechten Entwertung abgeben kannst, solltest du bei einer Direktbank die Bankkarten am besten in einem Aktenvernichter zerkleinern. Denn zerschneidest du die Karte, ist die Prüfnummer trotzdem noch rekonstruierbar.
Hinweis: Vergesse nicht, im Kündigungsschreiben zu erwähnen, dass alle Karten ordnungsgemäß vernichtet wurden. Das gilt auch für die Karten von Personen, die im Besitz einer Vollmacht für das Gemeinschaftskonto waren.
Unser Tipp: Vor der Trennung Einzelkonten vorbereiten
So lange der Himmel noch voller Geigen hängt, möchte sich natürlich niemand mit dem Gedanken an eine Trennung auseinandersetzen. Die meisten Trennungen kommen jedoch nicht überstürzt, sondern zeichnen sich ab. Steht das Ende der Beziehung bevor, hilft es, sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen und die persönlichen Finanzen wieder zu trennen.
Gab es nur das Partnerkonto, sollte jeder sein Einzelkonto eröffnen und sein Gehalt entsprechend umleiten. Auf das Partner-Girokonto werden nur noch die Ausgaben für den Haushalt eingezahlt. So erleidet nachher keine der beiden Parteien einen finanziellen Verlust, falls die Trennung doch nicht friedlich über die Bühne geht.
Bessert sich die Beziehung noch einmal, kann zum alten Partnerschaftskonto zurückgekehrt werden.
Wichtig: Hast du deinem Partner eine Vollmacht für dein privates Girokonto ausgestellt, solltest du diese schon in der Trennungsphase zurückziehen. Es hat sich in der Praxis nicht bewährt, das Ehekonto erst nach der Scheidung aufzulösen. In finanziellen Dingen ist es am besten, so früh wie möglich Klarheit zu schaffen.
Fazit
In einem gemeinsam geführten Haushalt bietet es sich immer an, ein Familienkonto zu führen. Damit im Ernstfall das finanzielle Risiko überschaubar bleibt, ist es besser, wenn jeder Partner sein privates Girokonto weiterführt und das gemeinsame Konto lediglich als Haushaltskonto genutzt wird.