Bei einer Trennung kann ein Partner das gemeinsame Konto leer räumen.
Bei einer Trennung kann die Situation entstehen, dass ein Ehepartner das Gemeinschaftskonto vollständig leer räumt. Rechtlich gesehen steht jedem Ehepartner die Hälfte des Kontoguthabens zu. Allerdings kann die Rückforderung des Geldes kompliziert werden, insbesondere wenn der abhebende Partner die Gelder bereits verwendet hat und diese somit nicht mehr verfügbar sind.
In Fällen, in denen beispielsweise das Gehalt des geschädigten Partners (Ehepartners) auf dieses Girokonto eingezahlt wird, ist eine Rückerstattung oft schwierig zu erreichen. Eine Möglichkeit besteht darin, das entwendete Vermögen im Rahmen des Zugewinnausgleichs als Unterhaltsanspruch zu verrechnen, sofern nachweislich festgestellt werden kann, dass der Partner betrügerisch gehandelt hat. Hierbei kann jedoch nur der dem betrogenen Partner rechtmäßig zustehende hälftige Anteil des Guthabens berücksichtigt werden.
Zudem sind beide Ehepartner im Außenverhältnis, also gegenüber Dritten, gemeinsam für eventuell entstehende Schulden auf dem Konto verantwortlich. Sollte ein Ex-Partner nach der Trennung seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen, kann der andere Partner diesen Ausfall im Innenverhältnis, also zwischen den Eheleuten, geltend machen. Dies kann zusätzliche rechtliche Schritte erforderlich machen, um die eigenen finanziellen Interessen zu schützen.
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