In Deutschland leben 59 % aller Paare zusammen – mit oder ohne Trauschein. Bei fast allen ist das Gemeinschaftskonto ein Thema. Doch was ist steuerrechtlich zu beachten? Ein Haushaltskonto ist praktisch und hilft dabei, die Ausgaben für Miete, Nebenkosten und Lebensmittel zu organisieren und zu kontrollieren. Ein Gemeinschaftskonto ist nicht nur bei Paaren beliebt, sondern erfreut sich als WG-Konto auch in Wohngemeinschaften einer hohen Beliebtheit.
Wenn du ein gemeinsames Girokonto eröffnen willst, solltest du dir darüber im Klaren sein, dass die Inhaber gleichberechtigt über das Konto verfügen und jeder Gläubiger und Schuldner der Bank ist.
Wichtig: Auf dem Partnerschaftskonto haftest du auch dann, wenn der andere die Schulden verursacht hat. Gleichzeitig gehört beim gemeinsamen Girokonto das Guthaben jedem Inhaber zur Hälfte oder bei mehreren Berechtigten zu einem Drittel oder einem Viertel.
Vorsicht, Schenkungssteuer auf dem Gemeinschaftskonto
Was die wenigsten über ein gemeinsames Girokonto wissen: Mit der Schenkungssteuer lauert eine Steuerfalle. Bekommt dein Partner Geld aus einer Lebensversicherung oder aus einem Erbe auf das Gemeinschaftskonto, rechnet das Finanzamt dieses Vermögenswachstum als eine Zuwendung für alle Kontoinhaber ein.
Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 29. Juni 2016 (Az. II R 41/14) wird der unbeteiligte Partner schenkungssteuerpflichtig. Auf dem Ehekonto ist das nicht ganz so dramatisch, außer, die Summe ist sehr hoch. Denn Eheleute haben einen gegenseitigen Schenkungsfreibetrag von 500.000 € pro Partner. Eine Zugewinngemeinschaft bringt da wenig, da steuerrechtlich jeder Ehepartner einzeln veranlagt wird. Die einzige Chance wäre, nachzuweisen, dass dieses Vermögen dir schon vor der Ehe gehört hat.
Hinweis: Überweist du eine große Summe auf das Einzelkonto deines Partners, fällt ebenfalls die Schenkungssteuer abzüglich des Freibetrages an.
Steuerfalle betrifft vor allem unverheiratete Paare
Auf dem Partnerkonto greift das Finanzamt hingegen richtig zu. Hier wird die Steuer bereits ab 20.000 € Vermögenszuwachs fällig. Das heißt, wenn dein Partner von seiner Tante 250.000 € geerbt hat und dieses Geld auf das Partnerkonto überwiesen wird, geht das Finanzamt automatisch davon aus, dass dir 115.000 € geschenkt wurden.
Da bei nicht miteinander verwandten Personen ein Steuersatz von 30 % greift, musst du 34.500 € Steuern zahlen.
Aufpassen heißt es auch, wenn du dich im Gemeinschaftskonto Vergleich für ein Partner-Girokonto entschieden hast und eine stattliche Summe von deinem privaten Girokonto auf das Gemeinschaftskonto überweist oder Gelder aus einem Wertpapierdepot dorthin gehen lässt. Das zählt ebenfalls als Schenkung.
Was du über die Abgeltungssteuer wissen musst
Unverheiratete Paare können keinen Freistellungsauftrag nutzen. Das bedeutet, alle Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungssteuer. Zinsen, die auf einem Gemeinschaftskonto erwirtschaftet werden, müssen beide Partner in ihrer Steuererklärung angeben. Auch Dividende und Kursgewinne müssen gelistet werden und werden auf die Partner zugerechnet.
Grundlage für den Fiskus bildet die gemeinschaftliche Steuerbescheinigung auf den Namen der beiden Kontoinhaber. Sind die Beträge einmal anteilig ausgerechnet, werden sie in die Einkommenssteuererklärung einbezogen und sind auch Voraussetzung, um etwa die Kirchensteuer zu ermitteln.
Sollen größere Summen länger auf dem Konto bleiben, ist für dich ein gut verzinstes Tagesgeldkonto lukrativer als ein normales Girokonto.
Hinweis: Bei einem persönlichen Steuersatz von weniger als 25 %, kann zu viel gezahlte Kapitalertragssteuer geltend gemacht werden.
Was das Gemeinschaftskonto mit der Kirchensteuer zu tun hat
Ehepaare reichen jeweils die Anlage KAP ein. Hier sind die Kapitalerträge entsprechend ihrer Beteiligungsquote aufgeschlüsselt.
Bei unterschiedlichen Konfessionen wartet Rechenarbeit. Denn um die Kirchensteuer genau zu messen, braucht es eine exakte Aufteilung der Kapitalerträge. Deine Bank ermittelt die Kirchensteuer und führt sie direkt an den Fiskus ab. Solange dein Sparerpauschbetrag von 1.602 € nicht aufgebraucht ist, musst du dir allerdings um Abgeltungs- und Kirchensteuer keine Gedanken machen.
Unser Tipp: Gemeinschaftskonto nur für Haushaltsausgaben
Steuerrechtlich unbedenklich ist es, wenn das gemeinsame Konto auf Gehaltseingänge beschränkt wird, um die Ausgaben für die Lebenshaltungskosten zu bestreiten.
Mit einem kostenlosen Konto, welches nur für Haushaltsausgaben dient, haben auch WGs nichts zu befürchten. Hier organisiert jeder Mitbewohner ohnehin seine Finanzen privat.
Tipp: Erwartest du einen größeren Geldbetrag und verfügst nicht mehr über ein privates Konto, solltest du einfach ein Girokonto auf deinen Namen neu eröffnen. Gibst du deinem Partner dann eine Vollmacht, kann trotzdem über das Geld verfügt werden, aber es entsteht keine Pflicht, die Schenkungssteuer ans Finanzamt abzuführen.
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