Oder-Konto: Das klassische Gemeinschaftskonto

Zuletzt aktualisiert am 23. April 2024
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Das Oder-Konto ist die häufigste Form des Gemeinschaftskontos, bei der jeder Kontoinhaber – anders als bei Und-Konten – unabhängig voneinander auf das gemeinsame Guthaben zugreifen kann. Es ist damit die perfekte Lösung für zwei oder auch mehrere Personen, die gemeinsamen Einnahmen und Ausgaben einfach zu verwalten. Gleiche Rechte und Pflichten für jeden Kontoinhaber bergen aber auch potenzielle Probleme.

Wir klären in diesem Artikel auf, wann sich das Oder-Konto wirklich lohnt und welche Möglichkeiten es tatsächlich bietet.

Oder-Konto: Das klassische Gemeinschaftskonto

Viele Banken bieten Partnerkonten für mindestens zwei Kontomitinhaber. Fast immer handelt es sich dabei um Oder-Konten, bei denen jeder unabhängig voneinander über das Geld verfügen kann. Wir haben bei den Banken nachgehakt, welche Kontomodelle genau angeboten werden, und in dieser Übersichtstabelle festgehalten:

Oder-Konto: Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Oder-Bankkonto können alle Kontoinhaber unabhängig voneinander dank der Einzelverfügungsberechtigung über das Guthaben und Konto verfügen
  • Alle Kontoinhaber erhalten dafür eigene Bankkarten und Zugangsdaten
  • Jedem Partner gehört die Hälfte des Kontoguthabens, außer es wurde vertraglich ein anderes Besitzverhältnis festgelegt
  • Auch über das gemeinsame Konto entstehende Schulden werden hälftig geteilt, alle Kontoinhaber haften gleichermaßen
  • Einzahlungen sind immer hälftig eine Schenkung an den Kontopartner, es kann also Schenkungssteuer anfallen, wenn der jährliche Freibetrag überschritten wird
  • Oder-Konten eignen sich für alle, die ihren finanziellen Alltag unkompliziert gemeinsam bestreiten wollen, etwa Lebenspartner oder Wohngemeinschaften
  • Stirbt ein Kontomitinhaber, wird das Gemeinschaftskonto nicht gesperrt und der Hinterbliebene kann weiterhin frei über das Kontoguthaben verfügen

Was ist ein Oder-Konto?

Ein Oder-Konto ist ein Gemeinschaftskonto gemäß § 430 des BGB (Bürgerlichen Gesetzbuchs), bei dem alle Kontoinhaber individuell über das gemeinsame Vermögen verfügen können. Dieses Verfügungsrecht, das beiden Kontoinhabern ohne die Zustimmung der anderen ermöglicht, Transaktionen durchzuführen, wird als Einzelverfügungsberechtigung bezeichnet.

Jeder Inhaber erhält eine eigene Bankkarte sowie eigene Zugangsdaten für das Online-Banking, was bedeutet, dass die Nutzung und Funktionalität kaum von einem normalen Bankkonto für eine Person abweichen.

 

Tipp: Jeder Kontoinhaber kann seine Einzelverfügungsberechtigung jederzeit widerrufen. Dann muss er für jede Überweisung und jede Änderung am Konto seine Zustimmung geben. Verzichten alle Inhaber auf ihre Einzelverfügungsberechtigung, wird die Oder-Variante faktisch ein Und-Konto.

Vorteile und Nachteile beim Oder-Konto

Das Oder-Konto, ermöglicht mehreren Personen, gemeinsam über ein Bankkonto zu verfügen. Jeder Kontoinhaber kann unabhängig über das Konto verfügen. Hier sind die Vorteile und Nachteile eines solchen Kontos aufgeführt:

Vorteile

  • Flexibilität: Jeder Kontoinhaber kann ohne die Zustimmung der anderen Inhaber über das Konto verfügen, was im Alltag für mehr Flexibilität sorgt.
  • Gemeinsame Verwaltung: Es eignet sich hervorragend zur Verwaltung gemeinsamer Finanzen wie Haushaltskosten, Miete oder Urlaubskassen.
  • Einfache Handhabung: Für Paare oder Wohngemeinschaften vereinfacht es die Abwicklung gemeinsamer Zahlungen und verringert den Verwaltungsaufwand.
  • Transparenz: Alle Beteiligten haben Einblick in die Kontobewegungen, was für eine transparente Finanzverwaltung sorgt.

Nachteile

  • Risiko bei Trennung oder Konflikten: Bei persönlichen Differenzen oder Trennungen kann der unbeschränkte Zugang eines jeden Inhabers zum Konto zu Problemen führen.
  • Haftungsfragen: Jeder Kontoinhaber ist voll haftbar, auch für von anderen Inhabern verursachte Schulden oder Überziehungen.
  • Schwierige Auflösung: Die Auflösung des Kontos oder die Änderung der Kontoinhaber kann ohne die Zustimmung aller Beteiligten kompliziert sein.
  • Risiko des Missbrauchs: Das Risiko, dass ein Kontoinhaber ohne Wissen der anderen große Summen abhebt oder das Konto überzieht, besteht.

Wie viele Personen können ein Oder-Konto haben?

In der Regel ist ein Oder-Konto für zwei Personen gedacht. Einige Banken erlauben jedoch auch mehr Kontoinhaber, besonders für WG- oder Familienkonten.

Tipp: Um zusätzliche Personen einzubinden, können Vollmachten erteilt werden. Diese ermöglichen den Zugang zum Konto mit eigenen Bankkarten, allerdings mit beschränkten Rechten im Vergleich zur direkten Kontoinhaberschaft.

Wer kann ein gemeinsames Oder-Konto nutzen?

Grundsätzlich spricht das Oder-Gemeinschaftskonto alle Partnerschaften an, bei denen sich alle Mitglieder in finanziellen Fragen gegenseitig vertrauen und den Alltag gemeinsam bestreiten wollen.

Lebensgemeinschaften

Ein gemeinsames Oder-Konto ist ideal für Partnerschaften, bei denen gegenseitiges Vertrauen in finanziellen Angelegenheiten besteht und der Alltag gemeinsam bewältigt wird. Es ist besonders geeignet für Ehepartner, Lebens- und Wohngemeinschaften sowie Paaren, die gemeinsame Ausgaben wie Miete, Strom oder andere Verträge über ein Bankkonto abwickeln möchten. Ein solches Partnerkonto kann somit als

  • Ehekonto,
  • Familienkonto,
  • WG-Konto oder
  • Haushaltskonto dienen.

Interessengemeinschaften

Doch auch, wer ein gemeinsames Hobby oder andere Ziele zusammen verfolgt, kann bei manchen Banken dieses Gemeinschaftskonto einrichten. Möglich ist der Einsatz als

  • Vereinskonto
  • Hobby-Konto
  • Reisekonto
  • Konto für Tierhof und andere ehrenamtliche Tätigkeiten
  • Welche Voraussetzungen gibt es für ein gemeinsames Oder-Konto?

    Im Gegensatz zur allgemeinen Annahme gibt es kaum Ansprüche an die einzelnen Kontoinhaber. Bei den meisten Anbietern müssen sie weder an der gleichen Adresse wohnen noch zwangsläufig miteinander verwandt sein. Zudem kann jeder Nutzer des Gemeinschaftskontos parallel dazu auch ein eigenes Bankkonto führen.

    Eröffnung eines Oder-Kontos: Diese Möglichkeiten gibt es

    Um diese Kontoform bei einem Kreditinstitut zu eröffnen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Die Offensichtlichste ist die Neueröffnung, doch auch Kontoumwandlungen sind möglich. Die wichtigsten Informationen dazu jetzt:

    Neueröffnung bei einer Bank

    Der Eröffnungsprozess für ein Gemeinschaftskonto unterscheidet sich kaum von dem für ein Einzel-Girokonto. Der Antrag kann online oder in einer Bankfiliale gestellt werden. Beide Interessenten müssen dabei

  • Angaben zu ihrer Person und beruflichen wie finanziellen Situation machen,
  • die AGB und Datenschutzerklärung bestätigen, und
  • sich über Video- oder Postident verifizieren.

  • Jede Person erhält einige Tage später per Post seine eigenen Zugangsdaten für das Onlinebanking sowie die inklusiven oder zugebuchten Geldkarten. Nach etwa einer Woche ist das Partnerkonto voll einsatzbereit.

    Tipp: Sind alle Kontoinhaber bereits Kunde bei der gewählten Hausbank, fällt der Prozess der Legitimierung weg – alle bestätigten Personendaten sind vorhanden. Hier reicht ein schneller Antrag über das bestehende Online-Banking.

    Umwandlung eines bestehenden Einzelkontos

    Manche Banken erlauben die Umwandlung eines bestehenden Einzel- in ein Partnerkonto. In dem Fall muss sich nur der hinzukommende Kontoinhaber ausweisen.

    Achtung: Es kann Schenkungssteuer drohen, wenn sich auf dem Bankkonto bereits größere Geldbeträge befinden. Die Umwandlung in ein Oder-Giro wird steuerrechtlich als hälftige Schenkung an den zusätzlichen Inhaber gesehen!

    Umwandlung eines bestehenden Und-Kontos

    Wird bereits ein Und-Konto genutzt, lässt sich dieses natürlich jederzeit in die Oder-Variante umwandeln. Einzige Voraussetzung ist, dass alle Kontoinhaber dieser Umwandlung schriftlich zustimmen müssen. Ansonsten ändert sich für die Beteiligten nichts, außer dass alle einzelverfügungsberechtigt werden.

    Die gemeinsamen Finanzen wieder trennen: Kündigung des Oder-Kontos

    Soll ein gemeinsames Bankkonto aufgelöst werden, kann es schnell zu Problemen kommen. Insbesondere wenn bei Ehegatten Scheidung zum Thema wird, sind die gemeinsamen Finanzen ein häufiger Streitpunkt. Worauf die Partner achten sollten, klären wir hier:

    Antrag bei der Bank einreichen

    Partnerkonten werden wie Einzelkonten auch schriftlich bei dem Bankinstitut gekündigt. Beide Ehegatten bzw. Partner müssen hierzu ein Formular ausfüllen und ihre Unterschrift geben. Dieses Schriftstück muss dann postalisch an das kontoführende Finanzinstitut gesendet werden.

    Das Formular findet sich oft online auf der Banken-Website im Formularcenter oder im Onlinebanking-Bereich. Wer keinen Drucker oder Internetzugang besitzt, kann den Kündigungsantrag auch in der Bankfiliale gemeinsam mit einem Mitarbeiter ausfüllen. In dem Fall erübrigt sich die Versendung und die Kontokündigung wird schneller bearbeitet.

    Hinweis: Alle Kontoinhaber müssen das Kündigungsformular unterschreiben, ansonsten ist es nicht gültig!

    Was tun, wenn ein Inhaber die Auflösung des Oder-Kontos verweigert?

    Bei Uneinigkeit, etwa durch eine Scheidung, kann die Auflösung eines Gemeinschaftskontos herausfordernd sein. Beide Inhaber können unabhängig voneinander über das Konto verfügen, was bei fehlender Zustimmung zur Kündigung Komplikationen birgt:

  • Einzelverfügung widerrufen: Verhindert, dass der andere Inhaber ohne Zustimmung über das Konto verfügt.
  • Einkünfte auf ein Einzelkonto umleiten: Sichert das eigene Geld vor unerwünschten Zugriffen.
  • Gerichtliche Klage: Ein Gerichtsurteil kann die Zustimmung zur Kontoauflösung ersetzen, wenn keine Einigung erzielt wird.
  • Tipp: Führen Sie neben dem Gemeinschaftskonto ein persönliches Konto für Ihre Einkünfte. Überweisen Sie nur den nötigen Betrag für gemeinsame Ausgaben auf das Gemeinschaftskonto.

    Ist es möglich, einen Drittkontoinhaber zu ernennen?

    Ein Austausch des Kontoinhabers, beispielsweise nach einer Trennung oder bei einem Wechsel in einer WG, ist zwar praktisch, jedoch selten von Banken unterstützt. Dies liegt oft an steuerlichen Komplikationen, die zur Kontoauflösung führen können. Daher ist in den meisten Fällen das Schließen des alten und die Eröffnung eines neuen Kontos mit der dritten Person erforderlich.

    Empfehlung bei einem Wechsel: Einzelkonten beibehalten und gemeinsame Ausgaben zunächst darüber regeln. Bei ausreichendem Vertrauen kann ein neues Gemeinschaftskonto eröffnet werden.

    Was geschieht mit dem Oder-Konto nach einem Todesfall?

    Nach dem Tod eines Ehegatten bleibt ein Oder-Konto in der Regel weiterhin zugänglich, da der überlebende Kontoinhaber mit Vollzugriff auf das Konto verbleibt. Es besteht daher keine unmittelbare Notwendigkeit zur Sorge um die Kontinuität der finanziellen Angelegenheiten. Der überlebende Ehegatte kann jedoch mit einigen Veränderungen rechnen.

    Mögliche Optionen umfassen die eigenständige Schließung oder Umschreibung des Kontos durch den überlebenden Ehegatten. Alternativ, wenn die Bank zustimmt, können die Erben die Miteigentümerschaft des Kontos übernehmen. Letztlich behält sich die Bank das Recht vor, das Konto aufzulösen und das Vermögen an den überlebenden Inhaber zu überweisen. Es ist ratsam, diesbezüglich eine Vereinbarung zu treffen, um sicherzustellen, dass die finanziellen Angelegenheiten im Sinne aller Beteiligten geregelt werden.

    Fazit

    Das Oder-Konto ist die perfekte Lösung für alle, die gemeinsame Finanzen entspannt und einfach zusammen verwalten wollen. Dieses Gemeinschaftskonto-Modell ist daher hauptsächlich bei Ehepaaren und Lebenspartnerschaften, aber auch Wohngemeinschaften sehr beliebt und besticht mit seiner hohen Flexibilität für jeden Kontoinhaber.

    Allerdings lauern in der Zusammenlegung der Guthaben auch mögliche Probleme, etwa durch drohende Schenkungssteuer oder Veruntreuung durch einen Partner. Interessenten müssen daher genau abwägen, ob ein Oder-Bankkonto in ihrer Situation die beste Lösung ist.

    FAQ

    Was ist ein Oder-Konto?
    Es handelt sich um ein Partnerkonto, welches von zwei oder mehr Personen gleichberechtigt geführt wird. Sofern nichts anderes bestimmt wurde, sind alle Kontoinhaber einzelverfügungsberechtig: Das bedeutet, dass jeder Inhaber frei und ohne Zustimmung der anderen auf das gemeinsame Guthaben zugreifen kann.

    Für wen ist das Oder-Konto geeignet?
    Oder-Konten setzen ein hohes Maß an gegenseitigem Vertrauen voraus. Es eignet sich daher nur für Paare und Gemeinschaften, die gleiche Ziele verfolgen und dafür ihre Finanzen gemeinsam verwalten wollen. Am beliebtesten ist das Partnergirokonto daher bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften, aber auch Wohngemeinschaften oder Hobbygruppen können darüber gemeinsame Ausgaben oder Sparziele managen.

    Wie viele Kontoinhaber können ein Oder-Konto gemeinsam nutzen?
    Die meisten Banken erlauben nur genau zwei Kontoinhaber. Sollen mehr Personen über das Gemeinschaftsguthaben verfügen, können diese als Bevollmächtigte eingesetzt werden. Eine Kontovollmacht steht allerdings unter der Inhaberschaft und besitzt weniger Rechte. Zudem haften nur Kontoinhaber bei Schulden.

    Kann das Oder-Konto auch von Personengesellschaften genutzt werden?
    Das ist ganz vom Zweck der Personengesellschaft abhängig. Sofern nur private Transaktionen darüber abgewickelt werden, sollte dies für die Bank kein Problem darstellen. Sobald aber gewerbliche Zahlungen getätigt oder empfangen werden sollen, ist ein Oder-Paarkonto ungeeignet – dann ist das Geschäftskonto mit einer eigenen Preis-Leistungs-Struktur die richtige Wahl.

    Wem gehört das Geld auf einem Oder-Konto?
    Der Gesetzgeber geht bei Gemeinschaftskonten immer von einer Gleichverteilung aus. Heißt, dass jedem Kontoinhaber ein gleichgroßer Anteil am Kontoguthaben sowie an möglichen Schulden gehört. Bei zwei Personen besitzt also jeder die Hälfte, sofern vertraglich nichts anderes festgelegt wird.

    Was sind die Unterschiede zwischen Oder- und Und-Konto?
    Die zwei Kontomodelle unterscheiden sich hauptsächlich in der Zugriffsberechtigung: Beim Oder-Konto können beide Kontoinhaber unabhängig voneinander über das gemeinsame Guthaben verfügen, wohingegen beim Und-Konto alle Beteiligten jeder Aktivität zustimmen müssen.

    Kann ein anderes Konto zu einem Oder-Konto umgewandelt werden?
    Eine Umwandlung von einem Kontomodell zu einem Oder-Konto ist nur bei sehr wenigen Banken möglich. In den meisten Fällen muss ein neues Konto zusammen mit allen Kontoinhabern eröffnet werden.

    Kann ein Oder-Konto online eröffnet werden?
    Die meisten Banken ermöglichen eine bequeme Online-Eröffnung des Gemeinschaftskontos. Dabei müssen sich alle Beteiligten über das VideoIdent-Verfahren verifizieren. Ein gemeinsamer Gang zur Bank oder der Post ist damit hinfällig und das Partner-Girokonto in wenigen Minuten eröffnet. Aber: Die jeweiligen Karten und Zugangsdaten erhalten alle Kontoinhaber separat per Post. Bis das Gemeinschaftskonto voll einsatzfähig ist, vergeht in der Regel eine Woche.

    Wie wird ein Oder-Gemeinschaftskonto gekündigt?
    Der Kündigungsprozess unterscheidet sich nicht von dem bei einem normalen Girokonto für eine Person. Alle Kontoinhaber unterschreiben das ausgefüllte Kündigungsformular, welches auf der Website der Bank oder im Onlinebanking zu finden ist, und schicken es per Post an die Bank. Diese leitet alle weiteren Schritte ein. Kredite müssen bis zur Kündigung zurückgezahlt sein.

    Was passiert mit dem Oder-Konto, wenn ein Inhaber stirbt?
    Dadurch, dass beide Inhaber unabhängig voneinander über das Gemeinschaftskonto verfügen können, ändert sich für den Hinterbliebenen vorerst nichts. Im Gegensatz zu einem Einzelkonto wird es nicht gesperrt oder zu einem Nachlasskonto umgewandelt. Der verbliebene Kontoinhaber kann vorerst weiterhin normal agieren und sich um laufende Rechnungen oder Bestattungskosten kümmern. Allerdings wird das ehemalige Gemeinschaftskonto durch den Wegfall der Gemeinschaft dennoch von der Bank aufgelöst oder auf den verbliebenen Kontoinhaber überschrieben.

    Hast du weitere Fragen zum Oder-Konto oder konntest du bereits selbst Erfahrungen mit dem Gemeinschaftskonto sammeln? Dann teile dein Wissen mit uns, wir freuen

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